Gestern konnten wir in einer Mitteilung bei Bibliomed
(>>>http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bibliomed/hs.xsl/90_16937.htm <<<)
nachlesen, dass der DPR mit „Befremden“ festgestellt habe, dass AGnES und Co nunmehr auch in Niedersachsen angekommen sei, obgleich doch der Deutsche Pflegerat bereits im Mai 2008 vor der Schaffung von „Parallelstrukturen“ und unzureichender Qualifikation in der häuslichen Versorgung von Patienten gewarnt hat.
Die Kritik des DPR und des Nds. Pflegerat ist nicht nachvollziehbar, wenngleich unter berufspolitischen Aspekten betrachtet es dem DPR zugestanden sei, hier gegen Versorgungsmodelle zu intervenieren, die einen anderen Ansatz verfolgen und es wohl auch darum geht, entsprechende (vermeintliche) Pfründe zu sichern.
Hiervon mal abgesehen kann allerdings kein Zweifel daran bestehen, dass auch AGnES und Co selbstverständlich die Möglichkeit zur weiteren Qualifikation vorsehen und so den medizinischen Fachberufen auch in Arztpraxen die Chance eröffnen, eigenständig Aufgaben im Praxisteam zu übernehmen. Das Recht und die Fähigkeit zur Weiterqualifizierung ist kein exklusiver Raum, den die beruflich Pflegenden für sich allein reklamieren könnten.
So wie der DPR seit Jahren verkündet, dass die Berufsgruppe der Pflegenden bereit sei, weitere Aufgaben (auch solche genuin ärztlicher Natur) zu übernehmen und dementsprechend Verantwortung zu tragen, bleibt es den medizinischen Fachangestellten in Hausarztpraxen ebenfalls vorbehalten, einen Weg der beruflichen Emanzipation zu beschreiten (vgl. dazu die Mitteilung v. Verband medizinischer Fachberufe e.V. v. 05.11.08 >>> http://www.vmf-online.de/news_detail.php?cat=&id=721 <<<).
Dass hierbei ggf. andere Konzepte zur Anwendung gelangen und der Praxisteamgedanke in den Vordergrund der Betrachtungen gerückt wird, versteht sich eigentlich von selbst und sofern ganz allgemein der hausärztlichen Versorgung eine besondere Rolle bei der Betreuung der Patientinnen und Patienten zugemessen wird, kann hierin nicht die Etablierung einer „Parallelstruktur“ erblickt werden.
Etwas verfroren hingegen dürfte der Hinweis auf die „unzureichende Qualifikation in der häuslichen Versorgung“ sein. Hierdurch wird der Berufsstand der medizinischen Fachangestellten über Gebühr disqualifiziert und ganz bewusst auf die Wahrnehmung einer „Helferrolle“ ohne eigenständiges Kompetenzprofil reduziert. Dem ist aber mitnichten so, wie sich unschwer durch einen Blick nicht nur in die Ausbildungsordnungen sondern auch in die Anforderungen der Qualifizierungsmaßnahmen für die medizinischen Fachangestellten ergibt.
Was also bleibt?
Auch das medizinische Fachpersonal in Hausarztpraxen ist nicht nur bereit, sondern auch „lernfähig“, im Team zusammen mit dem Hausarzt weitere Aufgaben qualifiziert wahrzunehmen, mag auch einstweilen das medizinische Fachpersonal resp. ihre Verbände nicht damit „werben“ können, dass eine Akademisierung ihres Berufes stattgefunden hat und diese wohl unumgänglich sei, hinreichend qualifiziert arbeiten zu können (im Übrigen eine nach wie vor überprüfungsbedürftige These!)
Lutz Barth