Auf ein offenes Wort am Sonntag: Abschied von der „Ideologie“ der Selbstverwaltung?

Es ist nun müßig, hier – wie so oft in der wissenschaftlichen Debatte – dem demografischen Wandel, den Emanzipationsbestrebungen einzelner Gesundheitsfachberufe, dem Gemeinwohl oder sonstigen einprägsamen Schlagwörtern in der Krise des Wohlfahrtsstaates das Wort reden zu müssen, um darauf hinzuweisen, dass wir wohl alle künftig vor Probleme gestellt werden, die nach Lösungen verlangen. 

Zu fragen ist in erster Linie, ob die Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen und solche, die es gerne werden wollen, überhaupt perspektivisch in der Lage sind, die „gesundheitsökonomische Krise“ zu beherrschen? 

Immer mal wieder ertönt der Vorwurf, die verfasste Ärzteschaft – und hier sind dann in der Tat ausdrücklich die Funktionäre mit gemeint – beschäftigen sich in aller Regel nur mit sich selbst. Der „Verteilungskampf“ um die finanziellen Ressourcen ist seit Jahren entbrannt – eine Befriedung ist nicht in Sicht: Hausärzte bleiben nach wie vor auf der Strecke; Kassenvertreter mahnen einen generellen Umbau an, die Bundesärztekammer favorisiert derzeit hochbrisante politische Themen und da wäre es doch eine Überlegung wert, ob nicht vielleicht der eine oder andere Funktionär sein „Amt“ an den Nagel hängt und in eines der politischen Lager überwechselt: der Präsident der BÄK als Gesundheitsminister, die Präsidentin des DPR als Staatssekretärin, die dann für weitere Ressorts namhafte Funktionäre aus den jeweiligen Standesorganisationen rekrutieren können. 

Wo auch immer wir meinen, ein „Versagen“ feststellen zu wollen oder zu müssen – ob in der Politik oder in den Selbstverwaltungskörperschaften – dürfte allerdings eines evident sein: es sollte sich etwas ändern, bevor wir sehenden Auges noch die Restelemente unseres vermeintlichen Wohlfahrtsstaates versenken. 

Unsere Gesellschaft steht vor immensen Herausforderungen und da könnte es dann auch Sinn machen, eben diese gewichtigen Probleme auch gesamtgesellschaftlich anzugehen, bei denen zumindest auch das Staatsvolk die Möglichkeit erhält, ggf. Kurskorrekturen anzumahnen, statt darauf zu vertrauen, dass im Wege der Selbstverwaltung die Probleme einer sachgerechten Lösung zugeführt werden. Immerhin finanziert die Solidargemeinschaft den „großen Kuchen“, für den sich ganz exklusiv in aller Regel die Selbstverwaltungskörperschaften das „Recht“ ausbedingen, denselben zu verteilen. 

Zugegeben: Der Idee nach sollen die Selbstverwaltungskörperschaften einerseits dem Gemeinwohl (wohl an erster Stelle gesetzt) und andererseits auch der Wahrung der Belange der eigenen Kammerangehörigen verpflichtet sein; idealisierend könnte gar die Auffassung vertreten werden, dass die Selbstverwaltungskörperschaften Instrumente zur Sicherung des sozialen Friedens seien – nur: von einem solchen Frieden sind wir wohl weiter denn je entfernt, mal ganz davon abgesehen, dass der Gemeinwohlgedanke wohl eher nur noch die Qualität einer Floskel in Sonntagsreden einzunehmen droht, im Übrigen aber die Selbstverwaltungskörperschaften primär das Ziel verfolgen, ihre eigenen Interessen und die ihrer Mitglieder zu verfolgen, wobei aber eben auch einige Mitglieder „auf der Strecke zu bleiben drohen“. 

Ohne hier der „Staatsmedizin oder Staatspflege“ das Wort reden zu wollen, erscheint es mir doch überlegenswert, ggf. kritisch zu hinterfragen, ob es noch hinnehmbar erscheint, dass der Staat sich noch länger in vornehmer Zurückhaltung übt, wenn es darum geht, den Gemeinwohlbelang verstärkt in das Bewusstsein der Selbstverwaltungskörperschaften zu rücken, die zunehmend für sich einen exklusiven Raum politischer Machtausübung beanspruchen, ohne hierzu demokratisch legitimiert zu sein. 

Vielleicht kann es hilfreich sein, sich einer der Kernaussagen aus der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zu erinnern: 

„Erste Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlichrechtlichen Verbands mit Zwangsmitgliedschaft ist, daß der Verband “legitime öffentliche Aufgaben” erfüllt (BVerfGE 10, 89 [102]; 15, 235 [241]). Damit sind die Aufgaben gemeint, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht, die aber so geartet sind, daß sie weder im Wege privater Initiative wirksam wahrgenommen werden können noch zu den im engeren Sinn staatlichen Aufgaben zählen, die der Staat selbst durch seine Behörden wahrnehmen muß“, so das BVerfG in seinem Beschl. v. 18.12.74 (BVerfGE 38, 281). 

Es geht hier nicht um die leidige Frage einer „Zwangsmitgliedschaft“, sondern vielmehr darum, ob der Staat selbst dazu aufgerufen ist, eine legitime öffentliche Aufgabe wahrzunehmen, an der nicht nur ein gesteigertes, sondern geradezu fundamentales Interesse besteht, zumal sich offensichtlich die Selbstverwaltungskörperschaften primär darauf konzentrieren, letztlich mit sich selbst zu beschäftigen und der „Gemeinwohlbelang“ bedenklich ins Hintertreffen geraten ist. 

Vielleicht ist der Zeitpunkt gekommen, nicht nur das Gesundheitswesen zu reformieren, sondern in Teilen sich auch von der Ideologie von der Selbstverwaltungsidee zu verabschieden und der Staat sich dazu entschließt, die ihm eigentlich zukommende Aufgabe auch wieder als „eigene“ wahrzunehmen, wenn und soweit die diesseitige Einschätzung zutreffend sein sollte, dass gerade die Selbstverwaltungskörperschaften in den Gesundheitsberufen sich derzeit mehr als Vereinigungen i.S.v. Art. 9 I, III GG generieren, denn als Körperschaften öffentlichen Rechts, in denen der Gemeinwohlbelang eine gewisse Priorität einzuräumen ist. 

Das dem Gesetzgeber zukommende Ermessen, öffentliche Aufgaben „übertragen“ zu können, könnte sich dann sozusagen auf „Null reduzieren“, wenn wir zur Feststellung gelangen, dass Selbstverwaltungskörperschaften primär nur einem Ziel dienen: der Wahrung und Sicherung eigener beruflicher Belange. So gesehen würde dann der Gemeinwohlbezug in einschlägigen Satzungen als Tarnmäntelchen für einen zunehmend enthemmten Egoismus dienen, dem zu frönen eigentlich dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleibt (und dort freilich auch seine Grenzen erfährt), aber letztlich in einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag eingekleidet ist, der uns einen Anschein von Legitimität eines gemeinwohlorientierten Interesses vermitteln soll. 

Wie immer können Sie sich zu einem Kommentar hinreißen lassen, auch wenn er dazu dienen sollte, Ihren Unmut über die diesseitigen Zeilen freien Lauf zu lassen. 

Ihr Lutz Barth

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